Milliarden-BMVI-Fördermittel für E-Mobilität! Antragsfrist: 31.01.2018

Beim zweiten Treffen der Bundeskanzlerin mit Vertretern der Länder und Kommunen am 28.11.2017 in Berlin hat die Bundesregierung zur Verbesserung der Luftqualität in den besonders von Stickstoffbelastungen (NOx) beeinträchtigten Kommunen ein "Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020" im Umfang von einer Milliarde Euro vorgelegt.

Ferner ist zugesagt worden, die Kommunen bei der Beantragung der Fördermittel durch sogenannte Lotsen zu unterstützen. Die Lotsenstelle des Bundes zur Umsetzung des Sofortprogramms hat bereits ihre Arbeit aufgenommen und ist ein wichtiger Ansprechpartner für die Akteure vor Ort.

Als erste Maßnahme des "Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020" unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gezielt die besonders belasteten deutschen Städte und Kommunen bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen mit dem "Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb benötigten Ladeinfrastruktur".

Die Einreichung der Förderanträge ist ab dem 15. Dezember 2017 möglich. Das BMVI fördert als Sofortmaßnahme neben der Beschaffung von Elektrofahrzeugen auch die für den Betrieb der geförderten Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur in den Kommunen, die von NOx-Grenzwertüberschreitungen betroffen sind.

Die Förderung findet im Rahmen der aktualisierten "Förderrichtlinie Elektromobilität" statt.

Anträge können vom 15. Dezember 2017 bis 31. Januar 2018 eingereicht werden.

Weitere Informationen zu der Förderung finden Sie unter: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/164-sofortprogramm-foerderrichtlinien-final.html?nn=14462

© 2017 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Pressemitteilung 15.12.2017: „Sofortprogramm saubere Luft 2017 – 2020“, http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/ Pressemitteilungen/2017/164-sofortprogramm-foerderrichtlinien-final.html?nn=14462

FaLang translation system by Faboba